Achtung! Fristablauf: E-Rechnungspflicht ab 01.01.2027 für Unternehmen über 800.000 € Umsatz
Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant,
Das Jahr schreitet voran und eine wichtige gesetzliche Übergangsfrist nähert sich ihrem Ende: Die verpflichtende Ausstellung von E-Rechnungen im B2B-Bereich geht in die nächste Phase.
Für wen besteht jetzt dringender Handlungsbedarf?
Wenn Ihr Gesamtumsatz im Vorjahr mehr als 800.000 Euro betrug, haben Sie nur noch bis zum 31.12.2026 Zeit, Ihre Rechnungsschreibung umzustellen!
Ab dem 1. Januar 2027 sind Sie gesetzlich verpflichtet, für inländische B2B-Umsätze “echte” E-Rechnungen (strukturierte Datensätze wie z.B. XRechnung oder ZUGFeRD) auszustellen. Eine normale PDF-Rechnung per E-Mail reicht dann nicht mehr aus und erfüllt nicht die gesetzlichen Anforderungen. Ihr Kunde hätte in diesen Fällen keinen Vorsteuerabzug auf die von Ihnen ausgestellte Rechnung.
Hinweis: für kleinere Unternehmen: Liegt Ihr Umsatz unter der Grenze von 800.000 Euro, können Sie die Übergangsfrist noch bis zum 31.12.2027 nutzen.
Was Sie jetzt dringend tun sollten
Bitte warten Sie nicht bis zum Jahresende, da die Umstellung von Software und Prozessen oft Vorlaufzeit benötigt. Klären Sie jetzt folgende Punkte:
Rechnungssoftware updaten: Klären Sie mit Ihrem Software-Anbieter, ob Ihr System rechtzeitig E-Rechnungen im geforderten Format erzeugen kann.
Interne Prozesse anpassen: Wer erstellt, prüft und versendet die neuen E-Rechnungen?
GoBD-konforme Archivierung: Stellen Sie sicher, dass die E-Rechnungen unverändert und revisionssicher elektronisch archiviert werden.
Weiterführende offizielle Informationen finden Siein den FAQ zur E-Rechnung des Bundesministeriums der Finanzen sowie der Bundessteuerberaterkammer
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen.
Bei Fragen werden Sie sich gerne direkt an uns!
Ihre Steuerkanzlei
Heffe & Markert

