Reform der Grundsteuer

Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant,

hiermit möchten wir Sie über die aktuellen Änderungen im Bereich der Grundsteuer informieren.

Gesetzesänderung

Aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts musste die Grundsteuer neu geregelt werden. Der jahrzehntelang unveränderte Einheitswert darf zukünftig nicht mehr weiterverwendet werden. In der Folge sind rund 36 Millionen wirtschaftliche Grundbesitzeinheiten neu zu bewerten und Eigentümerinnen und Eigentümer zur Abgabe einer „Erklärung zum Grundsteuermessbetrag“ verpflichtet – gegebenenfalls haben Sie bereits erste Schreiben der Steuerverwaltung erhalten. Für die Abgabepflicht ist es unerheblich wie das Grundstück genutzt wird, das heißt ob Sie es selbst privat oder für Ihr Unternehmen nutzten, oder ob Sie es vermieten.

 

Abgabefrist

Die Steuererklärung kann nur in dem Zeitraum zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober 2022 abgegeben werden und zwar elektronisch über das Online-Portal ELSTER.

Welche Daten für die Steuererklärungen im Einzelnen benötigt werden ist aktuell noch unklar. Voraussichtlich werden die finalen Bekanntmachungen der Finanzverwaltung erst Ende April erfolgen.

Aufgrund der Komplexität, sowie der Kurzfristigkeit ist es ratsam frühzeitig zu handeln und die Erstellung in Zusammenarbeit mit einem Experten durchzuführen. Wir haben einen Prozess entwickelt, der Ihnen diese Pflichterfüllung so weit wie möglich erleichtert und Ihnen somit Zeit und Nerven spart.

 Wie wir gemeinsam vorgehen:

  • Sie informieren uns per E-Mail über die Anzahl der benötigten Erklärungen anhand der Anzahl Ihrer Grundstücke

  • Sie erhalten Zugang zu unserer extra dafür entwickelten Online-Schnittstelle

  • Gemeinsam ergänzen wir die relevanten und landesspezifischen Informationen

  • Unser Team prüft die Daten auf Plausibilität und übermittelt die Erklärung an das Finanzamt

Bitte informieren Sie uns daher sobald wie möglich per Antwort auf diese E-Mail an newsletter@steuerkanzlei-hanau.de, ob Sie unsere Unterstützung in Anspruch nehmen möchten und über die Anzahl der benötigten Erklärungen (Anzahl Grundstücke).

Sonstiges

Es wird erwartet, dass weitere Bekanntmachungen und Informationsschreiben des Finanzamtes in Kürze folgen werden. Wir halten Sie hierüber auf dem Laufenden und bitten Sie, die Ihnen zugehenden Schreiben der Finanzämter aufzubewahren. Denn unter anderem ist es geplant, dass die Finanzämter Ihnen voraussichtlich Ende März per Post diejenigen Daten über Ihr Grundstück zukommen lassen, die bei den Finanzämtern bereits gespeichert sind.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.

Ihre Steuerkanzlei

Heffe & Markert

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LOHNSTEUER: Gesetzesänderungen ab 1. März 2022

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LOHNSTEUER: DIE WICHTIGSTEN ÄNDERUNGEN 2022